Die Vorlage für eine korrekte EG-Konformitätserklärung ab sofort online

Die EG-Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem ein Hersteller eines Produkts eigenverantwortlich und rechtsverbindlich erklärt, dass sein Produkt den Anforderungen der auf das Produkt zutreffenden EG- oder EU-Richtlinien entspricht.

Was ist der Unterschied zu einer Einbauerklärung? (gemäß Maschinenrichtlinie!)

Eine Einbauerklärung gemäß der Maschinenrichtlinie wird im Gegensatz zur EG-Konformitätserklärung für eine unvollständige Maschine ausgestellt. Dabei handelt es sich laut Definition in der Maschinenrichtlinie um „eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann.“ Um den Begriff besser zu verstehen, empfiehlt es sich, den von der EU-Kommission herausgegebenen „Leitfaden zur Anwendung der Maschinenrichtlinie“ zu Rate zu ziehen. Die EG-Konformitätserklärung gilt unterdessen für eine Maschinen; auswechselbare Ausrüstungen; Sicherheitsbauteile; Lastaufnahmemittel; Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.

Welche Informationen gehören in eine Konformitätserklärung? Wie genau muss diese aufgebaut sein?

Ausgehend von den Anforderungen aus der Maschinenrichtlinie, sollten zwingend u.a. diese Informationen enthalten sein:

  • Firmenbezeichnung
  • Vollständige Anschrift des Herstellers und des Bevollmächtigten, wenn es einen gibt.
  • Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen.
  • Beschreibung der Maschine
  • Identifizierung der Maschine z.B. die Seriennummer
  • Ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht
  • eine Erklärung, mit welchen Bestimmungen von EU-Richtlinien die Maschine noch entspricht z.B. die EMV-Richtlinie
  • Angewandte harmonisierten Normen
  • Angewandte sonstige technische Normen und Spezifikationen
  • Datum der Erklärung
  • Angaben zur Person, die zur Ausstellung der Erklärung bevollmächtigt ist
  • Unterschrift

Wer muss eine Konformitätserklärung unterzeichnen?

Die EG-Konformitätserklärung muss unterschrieben werden:

  • im Namen des Herstellers oder des Bevollmächtigten bzw.
  • von einer natürlichen Person.

Die EG-Konformitätserklärung kann vom Geschäftsführer des betreffenden Unternehmens oder einem anderen Vertreter des Unternehmens unterzeichnet werden, dem diese Zuständigkeit übertragen worden ist. Grundsätzlich ist neben dem Namen auch die Funktion dieser Person zu nennen.

Braucht mein Produkt zwingend eine Konformitätserklärung?

Wenn das Produkt in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer EU-Richtlinien fällt, braucht es eine CE-Kennzeichnung und eine Konformitätserklärung. Teilweise kann es recht aufwendig sein, die richtigen Richtlinien einem Produkt zuzuordnen. Die Richtlinienbestimmung ist jedoch einer der wichtigsten Schritte bei der CE-Kennzeichnung. Es wäre fatal, wenn ein Hersteller nicht die passenden Richtlinien für das Produkt einhält.

Was passiert, wenn der Hersteller keine Konformitätserklärung ausstellt?

Wenn es sich z.B. um eine Maschine gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt, ist der Hersteller beim Inverkehrbringen gesetzlich verpflichtet eine Konformitätserklärung zur Verfügung zu stellen. Das Inverkehrbringen von Maschinen ohne CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung ist verboten. Ein Verstoß stellt nach dem Produktsicherheitsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann durch die Behörde mit einer Geldbuße geahndet werden. Diese kann in leichten Fällen bis 10.000 € und in schweren Fällen bis zu 100.000 € betragen.

Muss ich die Konformitätserklärung für fremdsprachige Anleitungen auch übersetzen lassen?

Die vom Hersteller ausgestellte EG-Konformitätserklärung muss in der oder den Amtssprachen der Gemeinschaft des Mitgliedstaats verfasst sein, in dem die Maschine in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. Der Hersteller muss die von ihm erstellte „Original-EG-Konformitätserklärung“ als „Original“ kennzeichnen. Das gilt auch für weitere Sprachfassungen, die in seiner Verantwortung, z.B. durch einen von ihm beauftragten Übersetzer oder ggf. auch durch seinen Bevollmächtigten erstellt werden.Eine sonstige „Übersetzung der EG-Konformitätserklärung“, z. B. durch einen Importeur oder einen Händler, der eine Maschine in ein anderes Sprachgebiet einführt, muss als „Übersetzung“ gekennzeichnet werden.

Dokumentenvorlage für eine korrekte EG-Konformitätserklärung ab sofort online verfügbar

Wenn Sie für Ihre Maschine eine geeignete Vorlage für eine Konformitätserklärung suchen, empfehlen wir auf unserer Seite (www.optimeister.info) nachzuschauen. Dort finden Sie die Dokumentenvorlage und können sie direkt herunterladen. Zusätzlich erhalten Sie nach dem Download noch jede Menge wichtige Informationen zur Erstellung der Konformitätserklärung für Ihr konkretes Produkt. Das lohnt sich also wirklich. ?

Schauen Sie gern auch in unser aktuelles YouTube Video von Optimeister „EG-Konformitätserklärung – Was steht da eigentlich genau drin?“ Dort finden Sie neben diesen Video noch viele weitere zum Thema Technische Dokumentation.

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