Geschäftsführerin Susanne Munthel sprach am 20.03.2023 in der aktuellen Vortragsreihe der tekom Sachsen zu den Änderungen der Neue Maschinenverordnung

Das lange Warten hat bald ein Ende. Die Neue Maschinenverordnung (MVO) steht kurz vor der Verabschiedung im EU-Parlament und wird nach einer Übergangsfrist von 3,5 Jahren für jeden Hersteller, Händler, Bevollmächtigten und Einführer geltend sein.

Welche Veränderungen der Wandel von der geltenden Maschinenrichtlinie hin zur Maschinenverordnung für diese Wirtschaftsakteure bringen wird, darüber sprach die Newkon Geschäftsführerin Susanne Munthel am 20.03.2023 bei der Regionalgruppe tekom Sachsen. Zahlreiche MitgliederInnen des Berufsverbandes der Technischen Dokumentation kamen zu Steinmeyer Mechatronik, die Gastgeber der Veranstalter waren.

In knapp 90 Minuten wurden von Susanne Munthel die Inhalte der bis dato noch existierenden englischen Entwurfsfassung vom 25.02.2023 der Neuen Maschinenverordnung vorgestellt, zu denen unter anderem folgende Neuerungen gehören:

  1. Maschinen mit hohem Risikopotenzial, Anhang I, unterliegen besonderen Konformitätsbewertungsverfahren (unter Einbeziehung einer notifizierte Stelle)
  2. Digitale Betriebsanleitungen sind zukünftig grundsätzlich erlaubt.
  3. Der Begriff «wesentliche Modifikation» wird definiert.
  4. Ein KI-System muss auf sichere Weise in die gesamte Maschine integriert werden, damit die Sicherheit der Maschine insgesamt nicht beeinträchtigt wird.
  5. Software kann jetzt als Sicherheitsbauteil gelten.
  6. Die Definition der „unvollständigen Maschine“ wurde angepasst. Auch diese müssen jetzt bis an ihre Schnittstelle sicher sein.
  7. Hersteller von Maschinen müssen Vorkehrungen gegen Risiken treffen, die sich aus böswilligen Handlungen Dritter ergeben können und die Maschinensicherheit betreffen. (Cyberkriminalität)
  8. Neue Begriffsdefinitionen und Pflichtenkataloge für die Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Händler und Bevollmächtigte). In der MRL wird nur der Hersteller bzw. der Bevollmächtige definiert.
  9. Der Schutz der Umwelt wurde mit aufgenommen.
  10. Der Vertrieb von gebrauchten Produkten (aus einem Drittland) ist jetzt in den Geltungsbereich aufgenommen. D.h. gebrauchte Produkte aus einem Drittland müssen die Maschinenverordnung erfüllen.

In einer gemeinsamen Diskussion der Teilnehmer wurden die Änderungen und die daraus resultierenden offenen Fragen und Herausforderungen abschließend erörtert und Empfehlungen für die Umsetzungen der MVO gegeben.

Vielen Dank an die tekom Sachsen sowie allen Teilnehmern der Veranstaltung für diesen schönen Abend und den konstruktiven Austausch untereinander.

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