Neues Urteil des EuG bestätigt weiterhin Kostenpflicht für harmonisierte Normen

Deutsche Gesetze und Normen sowie europäische Richtlinien und Verordnungen sollen von Herstellern und Technischen Redakteuren nicht nur in Technischen Dokumenten genannt, sondern auch umgesetzt werden. Besonders Quereinsteiger und Berufsanfänger in der Technischen Dokumentation sehen im Labyrinth der Normen und Gesetze nicht gleich durch. Bei der Normenrecherche kommen Fragen wie „Sind alle Regelwerke für mein Produkt relevant?“ oder „Welche Regelwerke sind bereits in anderen Regelwerken inbegriffen?“ häufig auf.

Allgemein gilt:
Europäische Richtlinien müssen ab einem bestimmten Zeitpunkt als nationales Gesetz in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Europäische Verordnungen sind in allen EU-Mitgliedsstaaten Gesetz. Normen sind nicht verpflichtend. Ihre Einhaltung ist dennoch verpflichtend, wenn sie durch Gesetze oder Verträge vorgeschrieben werden.

Was sind harmonisierte Normen?

Harmonisierte Normen können wie ein Faden aus dem Labyrinth der Normen heraushelfen. Die harmonisierten Normen werden mit dem Ziel von der EU-Kommission veröffentlicht, zu verhindern, dass sich Normen widersprechen und EU-weit umgesetzt werden können.

Die EU-Kommission und die EFTA beauftragen die Normungsinstitute CEN, CENELEC oder ETSI mit der Konkretisierung einer Norm. Unterstützt werden die Institute von Industrieunternehmen. Nach Prüfung der Norm durch die EU-Kommission wird die Norm mit dem Zusatz „harmonisiert“ in den Amtsblättern der Europäischen Union veröffentlicht.

In Deutschland gibt es Normen, die mit den nationalen Gesetzen harmonisiert sind. So beinhalten beispielsweise das Produktsicherheitsgesetz oder die Maschinenrichtlinie harmonisierte Normen.

Sind harmonisierte Normen kostenpflichtig?

Seit langer Zeit ist die Diskussion um die Kosten der harmonisierten Normen in Gange. Bereits 2018 klagten die zwei gemeinnützigen Organisationen „Public.Ressource.Org, Inc.“ (USA) und die „Right to Know CLG“ (Irland) gegen die EU-Kommission. Ihr Anliegen war, die harmonisierten Normen kostenfrei zugänglich zu machen.
In ihrer Anklage bezogen sich die Organisationen auf die 2016 gefallene Feststellung des EuG, dass Normen ein Teil des Unionsrecht sind und damit der Öffentlichkeit frei zugänglich sein sollten. Ein öffentliches Interesse der Bevölkerung an einem kostenfreien Zugang zu harmonisierten Normen würde bestehen. Gegen das öffentliche Interesse, das laut Gericht nicht gerechtfertigt werden konnte, stehen das Urheberrecht und die geschäftlichen Interessen der Normungsinstitute.
Das Europäische Gericht wies die Klage im Sommer 2021 endgültig ab und urteilte, dass sowohl die geschäftlichen Interessen als auch das Urheberrecht dem allgemeinen öffentlichen Interesse überwiegen. Mit dem Urteil bestätigt das Gericht, dass die harmonisierten Normen weiterhin kostenpflichtig bleiben.

Welche aktuellen Änderungen gibt es bei den harmonisierten Normen?

Auch die harmonisierten Normen werden regelmäßig von den entsprechenden Normungsorganisationen korrigiert, erweitert oder gelöscht. Die Verordnungen zur persönlichen Schutzausrüstung erfuhren in diesem Jahr einige Änderungen.

Die Änderungen der PSA-Verordnung wurden am 21.07.2021 veröffentlicht und sind am selben Tag in Kraft getreten. Die genauen Änderungen können Sie unter diesem Link lesen: EUR-Lex – 32021D1201 – DE – EUR-Lex (europa.eu)

Eine kostenfreie und regelmäßig aktualisierte Liste der harmonisierten Normen wird in Kürze über https://optimeister.info/s/optimeister zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie weitere Fragen zu harmonisierte Normen haben, dann schreiben Sie uns an risikomanagement@newkon.info .

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